Soziale Hilfe für Arbeitslose

Arbeitslose haben das Recht auf Kostenübernahme für die Erstausstattung ihrer Wohnung. Zur Erstausstattung gehören auch Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Herde und Waschmaschinen. Anders als zum Thema Miete findet sich bei einer Internetrecherche keine Auskunft darüber, wie hoch die Kosten, z. B. für eine Waschmaschine, sein dürfen. Hilfreich kann der eigene Internetanschluss oder die Nutzung des Webs bei Freunden und Verwandten für Arbeitslose sein, um Informationen über regionale Stellen zu erhalten, die günstig Gegenstände des täglichen Lebens anbieten oder Reparaturen durchführen, um Preise über Verbraucherseiten zu vergleichen, und um sich über aktuelle Änderungen und nützliche Urteile einzusehen.

Eine gute Argumentationshilfe für Arbeitslose, die nur bestimmte Bestandteile der Erstausstattung benötigen, findet sich z. B. in einem überregionalen Forum für Erwerbslose, in dem ausführlich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts verwiesen wird. Ein arbeitsloser Mann hatte die Kostenübernahme für den Erwerb einer Waschmaschine beantragt, da er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt hatte und die Waschmaschine, die zum gemeinsamen Hausrat gehörte, im Besitz der Frau verblieben war. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger keinen vollständigen Antrag auf eine Erstausstattung gestellt hatte und daher den Anspruch auf Kostenübernahme verwirkt hatte. Das Bundessozialgericht gab dem Kläger Recht, dass auch eine Kostenübernahme für einzelne Bestandteile der Erstausstattung gewährleistet sein muss. Und in diesem Urteil wurden dem Mann 250,00 Euro für den Erwerb einer Waschmaschine zugesprochen.

Dass sich für Arbeitslose der Preisvergleich im Internet lohnt, zeigt ein Vergleich auf einer Verbraucherwebseite, die 895 Waschmaschinen vergleicht, wovon 185 im Preissegment bis zu 340,00 Euro zu haben sind.

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